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EnEfG-Rechner

Ist Ihr Unternehmen vom Energieeffizienzgesetz betroffen?

Tragen Sie den Energieverbrauch Ihres Unternehmens für die letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahre ein. Der Rechner ermittelt den Durchschnitt und zeigt, welche Pflichten aus Energieeffizienzgesetz (EnEfG) und Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) nach heutigem Stand gelten – und was sich mit der geplanten Gesetzesänderung ändern würde.

Ihre Angaben werden nur in Ihrem Browser berechnet und weder gespeichert noch übertragen.

1. Ihr Unternehmen

Ist Ihr Unternehmen ein KMU nach EU-Definition?

Kein KMU ist, wer mindestens 250 Beschäftigte hat oder mehr als 50 Mio. € Umsatz und mehr als 43 Mio. € Bilanzsumme. Partner- und verbundene Unternehmen zählen anteilig bzw. voll mit.

Haben Sie bereits ein zertifiziertes Energiemanagementsystem (ISO 50001) oder ein validiertes Umweltmanagementsystem (EMAS)?

2. Energieverbrauch des Unternehmens

Gesamter Endenergieverbrauch des Unternehmens (alle Standorte derselben juristischen Person), z. B. aus Jahresrechnungen und Tankbelegen. Leere Felder zählen als 0.

EnergieträgerEinheit
Summe (kWh)–––

Umrechnung wie im BAFA-Merkblatt zur Ermittlung des Gesamtendenergieverbrauchs vorgesehen: Brennstoffe mit Brennwert (Heizöl ≈ 10,6 kWh/l, Flüssiggas ≈ 13,9 kWh/kg), Kraftstoffe mit Heizwert (Diesel ≈ 9,9 kWh/l, Benzin ≈ 8,8 kWh/l). Gasrechnungen weisen kWh bereits auf Brennwertbasis aus. Kraftstoffe auch geleaster Firmenfahrzeuge zählen mit. Für Meldungen an Behörden sind die genauen Werte nach dem jeweils aktuellen Merkblatt zu verwenden.

Durchschnitt: –